Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns als Eigentümer des Ferienhauses.
Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Eigentümer, der auch Vermieter ist, und dem Mieter.
2. Anmeldung / Vertragsabschluss
Sie können telefonisch, mündlich oder schriftlich das Ferienhaus buchen. Der Vertrag wird für beide Seiten verbindlich,
wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.
Sonderwünsche und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die genannten Preise für das Ferienhaus sind Tagespreise. Die Preise entnehmen Sie bitte auf unserer Homepage.
Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 7 Tage. Ausnahmen sind mit schriftlicher Bestätigung durch uns möglich.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises zu leisten.
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig.
4. An- und Abreise, Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
Die Anreise kann ab 14.00 Uhr, die Abreise bis 12.00 Uhr erfolgen. Abweichende An- und Abreisezeiten sind evtl. nach Absprache möglich.
Können Sie das Ferienhaus nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen,
bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen.
Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit uns ab.
5. Vertragsrücktritt
Vor Reisebeginn können Sie von dem Mietvertrag zurücktreten. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Rücktrittsgebühren ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei uns. Auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt ist jeweils das Eingangsdatum der Nachricht in Textform
(bzw. eingeschriebenem Brief / E-Mail) bei uns notwendig.
Die Gebühren betragen:
- Bei einem Rücktritt ab Buchungsbestätigung bis 43 Tage vor Mietbeginn 20 % der Mietsumme,
bei einem Rücktritt ab 42 Tagen bis 29 Tagen vor Mietbeginn 50 % der Mietsumme,
bei einem Rücktritt ab 28 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 80 % der Mietsumme. - Bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
Sofern Sie einen Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch uns erfolgen kann, entfallen die Rücktrittskosten
bis auf 20 % der Mietsumme für den Zeitraum der Weitervermietung.
Grundsätzlich ist bei Vertragsrücktritt eine Pauschal-Bearbeitungsgebühr/Aufwandsentschädigung
in Höhe von 40,00 Euro zu bezahlen.
6. Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Unabhängig von dem unter Ziffer 5 geregelten Kündigungsrecht steht den Vertragsparteien das Recht zu, vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten
oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände wie Krieg,
innere Unruhen, Naturkatastrophen etc. die Durchführung des Vertrages unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden
(ausgenommen Pandemien). In diesem Fall werden bereits gezahlte Gelder zurückerstattet.
Für die bis dahin erbrachte oder noch zu erbringende Leistung können wir eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Pflichten / Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus sorgfältig zu behandeln und das Haus bei Abreise in einem aufgeräumten und gereinigten Zustand
zu verlassen (besenrein). Werden Haustiere mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet, die Tierhaare vor Abreise zu beseitigen – auch wenn eine
Endreinigung bestellt worden ist.
Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, ist der Mieter dazu verpflichtet, den Vermieter umgehend darüber zu informieren.
Für die durch den Mieter entstandenen Schäden wird derselbige in Haftung genommen.
Es besteht für den Eigentümer des Ferienhauses keine Haftpflicht dem Mieter und dessen Eigentum gegenüber.
Der Mieter trägt somit selbst die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthalts.
8. Beanstandungen
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, bei evtl. auftretenden Störungen alles Ihnen Zumutbare zu tun und zu einer
Behebung der Störung beizutragen und einen evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
Insbesondere besteht die Verpflichtung, dem Eigentümer evtl. Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Gifhorn.
Allgemeine Informationen
1.
Das Gästehaus ist ein Nichtraucher-Ferienhaus. Auf dem Grundstück darf geraucht werden. Zigarettenreste sind in die dafür vorhandenen
Aschenbecher zu entsorgen. Haustiere sind nach Absprache und schriftlicher Bestätigung erlaubt.
2.
Es ist nicht gestattet, Fahrräder, E-Scooter o.ä. mit in das Gästehaus zu nehmen. Auch eine Aufladung der Akkus im Hause ist aus
versicherungstechnischen Gründen untersagt. Hier finden sich nach Absprache mit dem Eigentümer/Vermieter andere Abstellmöglichkeiten
und Auflademöglichkeiten.
3.
Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Nutzung des Gästehauses sowie der gesamten Einrichtungsgegenstände
erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Eigentümer/Vermieter übernimmt keine durch die Nutzung entstandenen Schäden an Gegenständen
oder Personen.
4.
Die Benutzung des Grundstückes, des Motorbootes sowie des Kanus erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Haustiere dürfen sich auf dem Grundstück frei bewegen, der Mieter trägt selbst die Verantwortung.